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Hygienekonzept für die Sporthallen in Heubach

Das Hygienekonzept gemäß § 5 Corona-Verordnung, definiert Maßnahmen und Verhaltensregeln, mit denen die Hygieneanforderungen gemäß § 4 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23. Juni 2020 in den gemeindlichen Sporthallen im Stadtgebiet erfüllt werden sollen. Ziel ist es, durch ein hygieneförderliches Verhalten für alle Besucher und am Ablauf in den Sporthallen beteiligten Personen ein möglichst gesundheitsförderliches Umfeld zu schaffen und so die Covid19-Pandemie zu bekämpfen.

Allgemeines

Die Nutzer werden durch das Hygienekonzept über die geltenden Hygienevorschriften unterrichtet. Besucher der Sporthallen werden auf geeignete Weise auf die geltenden Hygienevorschriften hingewiesen. Dies erfolgt durch Aushänge im Eingangsbereich der Sporthallen.

Die Heubacher Sporthallen, inklusive der Gymnastikräume stehen den Schulen und den sporttreibenden Vereinen Heubachs als öffentliche Einrichtungen zur Verfügung. Neben der Durchführung des Schulunterrichts findet insbesondere der sportliche Übungsbetrieb der Vereine, sowie darauf aufbauend, sportliche Veranstaltungen in den Sporthallen statt. Das vielfältige Angebot ist verknüpft mit einer hohen Besucher-Fluktuation, die besondere Sorgfalt bei der Nutzung des Halleninventars verlangt.

In diesem Konzept werden die grundlegenden Bestimmungen zur Einhaltung der Hygieneanforderungen für den regulären Übungsbetrieb aufgeführt und erläutert. Dies umfasst Verhaltensregeln, Reinigungsbestimmungen sowie eine allgemeine Etikette. Bei sportlichen Veranstaltungen (Turniere, Spieltage, usw.) ist grundsätzlich im Vorfeld von den Veranstaltern zu prüfen, ob ein eigenes Hygienekonzept notwendig ist.

Wichtige Maßnahmen

Abstandsgebot:

In den Hallen gilt das Abstandsgebot. Halten Sie mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen. Bei den für das Training oder des Übungsbetriebes üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituationen besteht keine Verpflichtung, das Abstandsgebot einzuhalten, soweit dies zur Durchführung des Trainings- und Übungsbetriebs erforderlich ist.

Bei Sportarten, zu deren Durchführung ein dauerhafter Körperkontakt erforderlich ist, sind nach Möglichkeit feste Übungspaare zu bilden. Diese Übungspaare sind möglichst auch in den nachfolgenden Übungseinheiten beizubehalten.

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes:

Beim Aufenthalt auf den Allgemeinflächen sowie in den Umkleiden empfiehlt sich das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Im Sportbereich besteht keine Verpflichtung.

Gründliche Handhygiene:

Nach Nasenputzen, Husten oder Niesen, Benutzung der Sanitäranlagen, Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Berühren von Kontaktflächen wie Türgriffen, Treppengeländer usw., Abnehmen bzw. vor dem Aufziehen eines Mund-Nasenschutzes ist eine gründliche Handreinigung notwendig. Hierzu kann eine der folgenden Möglichkeiten genutzt werden:

1) Die Hände mit einer hautschonenden Seife zwischen 20 oder 30 Sekunden zu waschen.

In den Sanitärräumen sind Seifenspender installiert, die täglich aufgefüllt werden. Zum Abtrocknen der Hände sind Einmalhandtücher zu verwenden. Diese werden ebenfalls bereitgestellt. Benutzte Einmalhandtücher sind in den dazu vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

2) Die Hände mit einer geeigneten Händedesinfektionslösung zu desinfizieren. Hierzu wird ausreichend Desinfektionsmittel in die Hand gegeben und dann bis zur völligen Abtrocknung circa 30 Sekunden auf der ganzen Hand verrieben. Dabei ist darauf zu achten, dass die gesamte Handfläche mit der Desinfektionslösung benetzt wird. Im Eingangsbereich der Vereinsräume sowie des Foyers finden sich Desinfektionsspender. Diese werden täglich befüllt.

Auf die gründliche Handreinigung wird durch Aushänge hingewiesen.

Allgemeine Verhaltensregeln und Zutrittsbeschränkungen

Eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen ist das Husten und Niesen in die Armbeuge. Achten Sie darauf, dass sie dabei einen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten oder sich am besten wegdrehen. Mit den Händen sollte zudem nicht das Gesicht, insbesondere Mund, Augen und Nase berührt werden. Beim Kontakt mit anderen Personen sind Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln zu unterlassen.

Fassen Sie öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhl-knöpfe möglichst nicht mit der Hand an. Nutzen Sie stattdessen beispielsweise Ihren Ellenbogen.

Sollten Sie Krankheitssymptome wie Fieber, trockenen Husten, Atemprobleme oder Halsschmerzen verspüren oder Ihren Geschmacks- und Geruchssinn verloren haben, bleiben Sie in jedem Fall zuhause! Nehmen Sie gegebenenfalls medizinische Beratung oder Behandlung durch einen Arzt in Anspruch.

Besondere Verhaltensregeln in den Sporthallen

Die Umkleiden in den Hallen stehen zur Nutzung durch sporttreibende Besucher zur Verfügung. Der Aufenthalt in den Umkleiden ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Es empfiehlt sich, bereits in Trainingskleidung zu erscheinen. Im Wartebereich vor der Sportfläche können die Schuhe gewechselt werden. 

Auch die Duschen können nach dem Trainings- und Übungsbetrieb von den Teilnehmern genutzt werden. Der Aufenthalt unter der Dusche ist ebenfalls auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Jeder Teilnehmer hat sein eigenes Handtuch mitzubringen.

Auch hier empfiehlt es sich, in der eigenen Wohnung zu duschen.

Hallenhygiene

Regelmäßiges und richtiges Lüften

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird.

Reinigung durch den Nutzer

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, von ihm genutzte Übungsgerät zu reinigen oder zu desinfizieren, dies muss spätestens am Ende der Übungseinheit erfolgen. Falls es aufgrund des Trainings- und Übungsbetriebs notwendig sein sollte, dass das Übungsgerät von mehreren Teilnehmern genutzt wird, so ist das Übungsgerät auch während der Einheit zu reinigen.

Sollten während einer Trainingseinheit Verschmutzungen auftreten, hat der jeweilige Nutzer diese zu entfernen.

Die Stadt Heubach stellt den Nutzern hierfür ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Dokumentation und Meldepflicht

Nutzer haben Namen und Anschrift, gegebenenfalls auch Telefonnummer und e-Mail-Adressen der Teilnehmer ihrer Angebote zu erfassen und zu speichern, soweit diese dem Nutzer nicht bereits bekannt sind. Die erhobenen Daten sind vier Wochen nach der Erhebung zu löschen. Eine Kopie dieser erhobenen Daten ist 1x wöchentlich der Stadtverwaltung zukommen zu lassen.

Sollte der Verdacht einer Erkrankung bestehen oder ein Fall von Covid19 auftreten, ist dies unverzüglich dem Gesundheitsamt ebenso wie der Stadtverwaltung Heubach zu melden.