Vereinskonzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Da mehr und mehr Abteilungen den Hallenbetrieb starten, hat die Vorstandschaft ein Vereinskonzept für die Hallenbenutzung erstellt. Dieses orientiert sich an den Vorgaben des Landes sowie dem Sportbund, damit wir eine einheitliche Form haben.

folgende Punkte sind zu beachten:

  1. Mailt dem Vorstand alle geplanten Trainingseinheiten mit Tag, Uhrzeit und relevante Halle (damit der Vorstand eine Gesamtübersicht hat).
  2. Mailt mir nachfolgend dem Training eine Teilnehmerliste mit Namen, nur der Übungsleiter mit Namen, Adresse und Telefonnummer (nachfolgend dem 1. Training nur die Liste aktualisieren wenn sich die Teilnehmer geändert haben).
  3. Informiert die Stadt über die Trainingszeiten
  4. Lesen sie das Vereinskonzept und informieren sie die Trainingsteilnehmer.

Vereinskonzept des TSV Heubach für die Hallenbenutzung

Druckvorlage-Vorlage Teilnehmerliste

Word-Vorlage Teilnehmerliste

 

Update vom 01.07.2020

mit Inkrafttreten der Verordnung des Kultus- und Sozialministeriums über Sport ab dem 01. Juli 2020, werden die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Leistungssport ersetzt. Mit dieser Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden.

Was ist neu:

1)      In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.

2)      In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z.B. Ringen oder Paartanz), sind jedoch feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.

3)      Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – wieder erlaubt. Bitte beachten Sie hierzu dringend die vorgegebenen Teilnehmerzahlen in der Verordnung im Anhang!

4)      Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Hier ist aber dringend auf den Mindestabstand zu achten und der Aufenthalt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Bitte achten Sie auch in den Umkleiden und den Duschen auf eine Desinfektion der Kontaktflächen mit dem dafür bereitgestellten Desinfektionsmittel.

Alle weiteren Hygienevorschriften (wie das Desinfizieren und Reinigen der Geräte) und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.

Wie schon bisher gehandhabt, weisen wir nochmals eindringlich darauf hin, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der beigefügten Corona-Verordnung Sport dabei durch einen Verantwortlichen des Vereins gesichert und überprüft werden muss.

Bitte informieren Sie sich auch weiterhin regelmäßig über ihren jeweiligen Verband zusätzlich über die Vorgaben für den Trainings- und Wettkampfbetriebs.

Durch die neuen Regelungen kehren wir wieder ein Stück mehr zur Normalität zurück – bitte beachten Sie weiterhin die Grundsätze des Infektionsschutzes und bleiben Sie gesund!!